...Greifvögel wie Mäusebussarde, Sperber, Habichte und Rotmilane sind besonders geschützte Tiere, dürfen seit 1970 ganzjährig nicht gejagt werden – wer das doch tut, kann im schwersten Fall mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Allein, die Täter, die zumeist unerkannt bleiben, hat das bisher nicht abgehalten. „Im Wesentlichen kommen drei Personengruppen in Betracht”, erklärt Jürgen Hintzmann: „Jagdrevierinhaber, Geflügelhalter und Taubenzüchter.”...